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IWB Nr. 2 vom Seite 53

Der neue Anwendungserlass zum Außensteuergesetz

Beobachtungen zum Tatbestand der Hinzurechnungsbesteuerung im Lichte des finalen AEAStG

Dr. Julian Böhmer, Dr. Ronald Gebhardt und Sebastian Krüger

[i] BMF, Schreiben v. 22.12.2023 - IV B 5 - S 1340/23/10001 :001, NWB RAAAJ-44683 Mit Datum v.  veröffentlichte das BMF ein Schreiben zu den Grundsätzen zur Anwendung des Außensteuergesetzes (NWB RAAAJ-44683), das als finale Version auf den Entwurf dieses Schreibens v.  folgt. Der Anwendungserlass ersetzt den Erlass v.  und enthält die aktualisierten Verwaltungsgrundsätze zu den Regelungen des Außensteuergesetzes, die durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz) und das Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasen-Abwehrgesetz) weitgehend geändert wurden. Die Änderungen durch das Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (Absenkung des Niedrigsteuersatzes von 25 % auf 15 %) sind im Erlass noch nicht reflektiert. Nachfolgend sollen einige Aussagen der Finanzverwaltung im AEAStG zum Tatbestand der Hinzurechnungsbesteuerung näher betrachtet werden.

Kernaussagen
  • Der AEAStG interpretiert das Tatbestandsmerkmal der „Beherrschung“ auch in der finalen Fassung relativ weit, einige Beobachtungen aus den Verbandseingaben wurden jedoch sachgerecht berücksichtigt.

  • Für die Rechtsfolge sind nur das Nennkapital und ggf. EK-Genussrechte maßgeblich; insofern wurden die weiterreichenden Aussagen zu schuldrechtlichen Instrumenten in der Entwurfsfassung zurückgenommen.

  • Im Aktivkatalog wurden etliche Punkte aus den Verbandseingaben berücksichtigt und die Aussagen sind nunmehr praxisgerechter gefasst.