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NWB Nr. 4 vom Seite 274

Anpassung von Betriebsgrößenklassen bei der Bilanzierung und Rechnungslegung

Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Anhebung der Schwellenwerte vor

Prof. Dr. Ralf Jahn

Auf Vorschlag des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Anhebung der Schwellenwerte bei der Bilanzierung und Rechnungslegung beschlossen. Die monetären Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen [i]Zu Größenklassen bei der BP Beyer, NWB 51/2023 S. 3486 im Handelsbilanzrecht sollen um rund 25 % angehoben werden. Von der Anhebung der Schwellenwerte sollen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen profitieren, indem der Bürokratieaufwand und die damit verbundenen Kosten deutlich sinken sollen.

I. Rechtlicher Hintergrund

1. Gesetzliche Definition von Größenklassen bei Kapitalgesellschaften

[i]Unterscheidung in vier GrößenklassenFür den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften (oder Kapitalgesellschaften & Co. [§ 264a Abs. 1 HGB]) unterscheiden die §§ 267, 267a HGB vier Größenklassen, nämlich Kleinstkapitalgesellschaften, kleine Kapitalgesellschaften, mittelgroße Kapitalgesellschaften und große Kapitalgesellschaften. Da allerdings Kleinstkapitalgesellschaften aufgrund der Formulierung des § 267a Abs. 1 HGB eine Teilmenge der kleinen Kapitalgesellschaften sind, ist zur Einordnung von Kapitalgesellschaften in eine Größenklasse im ersten Schritt eine Trennung von Kapitalgesellschaften in ...