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NWB Nr. 51 vom Seite 3486

BMF ändert Größenklassen zum 1.1.2024 für Betriebsprüfungen

Dirk Beyer

Für den Prüfungsturnus ab dem hat das BMF die Abgrenzungsmerkmale gem. § 3 Betriebsprüfungsordnung (BpO) neu festgelegt ( BStBl 2022 I S. 1669). Erneut bestehen erhebliche Unterschiede zu den handelsrechtlichen Größenklassen. An dieser Stelle soll der Hintergrund für diesen Unterschied und der Zweck der BMF-Größenklassen erläutert werden.

I. Häufigkeit einer Außenprüfung

Die Häufigkeit einer Prüfung hängt statistisch von der Größe des Unternehmens, der wirtschaftlichen Zuordnung und der Betriebsart ab. Das BMF veröffentlicht hierzu in regelmäßigen Abständen die Kriterien für die Einordnung in Größenklassen. Die maßgeblichen Parameter sind dabei die Betriebsart, der Umsatz und der steuerliche Gewinn. Aufgrund dieser Merkmale wird jedes Unternehmen der passenden Größenklasse und damit − statistisch − auch der unterschiedlichen Prüfungshäufigkeit zugeordnet.
Die Einteilung erfolgt in drei Größenklassen: Großbetriebe, Mittelbetriebe, Klein- und Kleinstbetriebe. Die Einordnung geschieht stichtagsbezogen im Dreijahresturnus. Das (BStBl 2022 I S. 1669) gilt für den nun ab folgenden Prüfungsturnus.
Je größer das Unternehmen ist, desto ...