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Arbeitsrechtliche Aspekte kritischer Mitarbeitergespräche
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 116Mitarbeitergespräche stehen in der Arbeitswelt auf der Tagesordnung. Fragen nach den rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Gespräche stellen sich aus Arbeitgebersicht insbesondere dann, wenn es hierbei um solche Themen geht, die auch unangenehme Inhalte zum Gegenstand haben können, wie etwa für den Arbeitnehmer nachteilige Vertragsänderungen, Leistungsbewertungen sowie mögliches Fehlverhalten des Arbeitnehmers bis hin zur Vertragsbeendigung.
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Teilnahmepflicht des Arbeitnehmers
[i]Pflicht ist abhängig von der Reichweite des DirektionsrechtsSoweit der Arbeitgeber ein Mitarbeitergespräch zu einem Gegenstand oder Anlass führen möchte, welcher von seinem Weisungs- und Direktionsrecht (§ 106 GewO) umfasst ist, kann er ein diesbezügliches Gespräch einseitig gegenüber dem betreffenden Arbeitnehmer einfordern. Davon erfasst sind die meisten praxisrelevanten Gesprächsgegenstände und -anlässe, wie etwa Gespräche zu der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers, Betriebsabläufen, der Festlegung von Inhalt, Zeit oder Ort der Arbeitsleistung sowie Verhalten oder Fehlverhalten des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz. Allein an Gesprächen, die auf eine Abänderung der arbeitsvertraglich vereinbarten Hauptlei...