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Arbeitsrechtliche Aspekte kritischer Mitarbeitergespräche
Rechtliche Rahmenbedingungen für ein Gespräch lassen sich aus der Rechtsprechung ableiten
Das Führen von Mitarbeiter- oder Personalgesprächen gehört in der betrieblichen Praxis zum Alltag. Insbesondere dann, wenn es in dem Gespräch um solche Themen geht, die auch unangenehme Inhalte zum Gegenstand haben können, wie etwa für den Arbeitnehmer nachteilige Vertragsänderungen, Leistungsbewertungen sowie ein tatsächliches oder vermeintliches Fehlverhalten des Arbeitnehmers bis hin zu Trennungsgesprächen, stellen sich Fragen nach den rechtlichen Rahmenbedingungen. Unter welchen Umständen kann der Arbeitgeber ein Mitarbeitergespräch einfordern und – damit korrespondierend – muss der Arbeitnehmer hieran teilnehmen? Darf der Arbeitnehmer Dritte zu dem Gespräch hinzuziehen? Welche Inhalte sind im Mitarbeitergespräch überhaupt zulässig? Diese und andere praxisrelevante Rechtsfragen zum Mitarbeitergespräch werden im Folgenden erläutert.
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I. Anlass für ein vom Arbeitgeber initiiertes Mitarbeitergespräch
[i]Vielzahl möglicher GründeDie Gründe für den Wunsch eines Arbeitgebers oder für die Notwendigkeit, Mitarbeitergespräche zu führen, sind vielfältig. Es kann gehen um
die Personalentwicklung (sog. Feedbackgespräch),
eine Leistungsbewertun...