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USt direkt digital Nr. 1 vom Seite 13

Vereinbarkeit von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer i. S. des § 233a AO mit dem Unionsrecht

 (U) und

Matthias Ulbrich

Die Festsetzung von Zinsen i. S. des §§ 233a AO ff. kommt in der Praxis tagtäglich vor, insbesondere nach Außenprüfungen. Nachdem sich das BVerfG mit der Verfassungswidrigkeit der Höhe der Zinsen auseinandersetzte, was eine Gesetzesänderung als Folge hatte, beschäftigt sich nunmehr die Finanzgerichtsbarkeit mit der der Frage, ob Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer mit dem Unionsrecht vereinbaren seien.

I. Leitsatz

  1. Bei summarischer Prüfung verstößt § 233a AO nicht gegen das Unionsrecht (hier: keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Festsetzung von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer 2014).

  2. § 233a AO i. V. mit § 238 AO sind bei summarischer Prüfung nicht auf ihre Vereinbarkeit mit dem Neutralitätsgrundsatz zu prüfen.

  3. Ein Verstoß von § 233a AO gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz liegt bei summarischer Prüfung nicht vor. Bei der Verzinsung nach § 233a AO handelt es sich nicht um eine Maßnahme mit Sanktionscharakter. Die EuGH-Rechtsprechung zu den Anforderungen an Sanktionen (Berücksichtigung eines Steuerschadens für den Fiskus und Berücksichtigung eines Verschuldens des Steuerpflichtigen) ist nicht anwendbar.

  4. Die Erwägungen des BFH, der in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hinsichtlich der Unionsrechtskonformit...