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Anwendung des Neutralitätsgrundsatzes auf Nachzahlungszinsen bei der Umsatzsteuer
Das BVerfG hat die Nachzahlungszinsen für Zeiträume ab dem für mit Art. 3 GG unvereinbar erklärt und lediglich aus Gründen des fiskalischen Budgetschutzes einen Übergangszeitraum bis zum eingeräumt, innerhalb dessen eine Berufung auf die Verfassungswidrigkeit damit unzulässig ist ( und 1 BvR 2422/17 , BGBl 2021 I S. 4303). Diese verfassungsgerichtliche Hinnahme einer übermäßigen Steuerverzinsung für Zeiträume bis Ende 2018 bedeutet aber nicht, dass dadurch zugleich auch unionsrechtliche Angriffspunkte gegenüber der deutschen Umsatzsteuerverzinsung ausgeräumt sind.
I. Leitsätze
Die Festsetzung von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer infolge einer vom FA verschuldeten zeitlichen Verschiebung des Vorsteuerabzugs verstößt mangels Vorliegens einer Maßnahme mit Sanktionscharakter und in Anbetracht der Möglichkeit der Korrektur auf der Ebene einer Billigkeitsentscheidung nicht gegen den unionrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Das für die Umsatzsteuer geltende Neutralitätsprinzip findet auf die Festsetzung von Nachzahlungszinsen keine Anwendung.
Werden aufgrund des nämlichen Sachverhalts sowohl Nachzahlungszinsen als auch Erstattungszinsen festgese...