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BFH Urteil v. - I R 80/92 BStBl 1993 II S. 655

Gesetze: DBA Italien 1925 Art. 7 Abs. 1 Satz 2AO 1977 § 12EStG § 18

Annahme eines festen Mittelpunktes bei selbständiger Arbeit i. S. des DBA-Italien 1925 nur, wenn der Bezug der ausgeübten Tätigkeit zum Ort der Ausübung auf mindestens sechs Monate ausgelegt ist

Leitsatz

1. Ein fester Mittelpunkt i.S. des Art. 7 Abs. 1 Satz 2 DBA-Italien 1925 ist nur anzunehmen, wenn der Bezug der ausgeübten Tätigkeit zum Ort der Ausübung auf mindestens sechs Monate ausgelegt ist.

2. Begibt sich ein unbeschränkt Steuerpflichtiger mit einem Wohnwagen zweimal je sechs Wochen im Jahr nach Italien, um dort auf einem Campingplatz die Neuauflage seines Kommentars zu bearbeiten, so unterhält er in Italien keinen festen Mittelpunkt i.S. des Art. 7 Abs. 1 Satz 2 DBA-Italien 1925.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 655
BFH/NV 1993 S. 61 Nr. 10
TAAAA-94582

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