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FG des Saarlandes  v. - 2 K 1406/07 EFG 2010 S. 118 Nr. 2

Gesetze: EStG § 1

Steuerpflicht von (ausländischen) Einnahmen eines Kameramannes

Leitsatz

Ein im Inland wohnhafter Kameramann, der für einige Zeit von ausländischen Fernsehanstalten bei der Aufzeichnung von Sportveranstaltungen im Ausland (Österreich, Italien, Frankreich, Niederlande) beschäftigt wird und dabei deren Einrichtungen (Übertragungswagen, Bürocontainer, Kameras usw.) nutzt, besitzt im Ausland keine feste oder ständige Einrichtung. Die entsprechenden Einnahmen aus selbstständiger Arbeit sind deshalb im Inland steuerpflichtig.

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 118 Nr. 2
IWB-Kurznachricht Nr. 5/2010 S. 157
NWB-Eilnachricht Nr. 48/2009 S. 3698
HAAAD-32381

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