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Außensteuergesetz | Einkünftekorrektur bei Produktionsverlagerung auf eine Schwestergesellschaft im Ausland (BFH)
§ 1 Abs. 1 AStG tritt gegenüber anderen Einkünftekorrekturvorschriften (hier: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG) grundsätzlich zurück und kommt nur dann und insoweit zur Anwendung, als die andere Norm in geringerem Umfang Einkünftekorrekturen anordnet (§ 1 Abs. 1 Satz 3 bzw. 4 AStG) (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Klägerin, eine GmbH, entwickelt, produziert und vertreibt Produkte auf dem Gebiet der Trenn und Zerspantechnik. Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Klägerin ist K. Im Jahr 2007 gründete K als Alleingesellschafter in Bosnien die C D.o.o. (C), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Geschäftsführer er wurde.
Die Beteiligten streiten sich darüber, ob bei einer auf eine ausländische Schwestergesellschaft verlagerten Routinefun...