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Jörg Manfred Mössner, Ingo Oellerich, Matthias Valta

Körperschaftsteuergesetz Kommentar

KStG Kommentar

5. Aufl. 2021

Print-ISBN: 978-3-482-64315-6

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Mössner, Oellerich, Valta - Körperschaftsteuergesetz Kommentar Online

§ 8 Ermittlung des Einkommens

Hartmut Klein, Thomas Müller, Christoph Döpper (August 2022)

A. Allgemeine Erläuterungen zu § 8 KStG

Hinweis

auf KStDV, KStR: Soweit nicht anders angegeben, beziehen sich die Verweise auf die KStR 2015. Die KStDV enthalten keine Regelungen zu verdeckten Gewinnausschüttungen. In R 8.5 KStR 2015 sind nur ganz allgemeine Grundsätze zu verdeckten Gewinnausschüttungen wiedergegeben.

Literaturhinweise

zu § 8 KStG erfolgen abschnittsweise.

I. Rechtsentwicklung des § 8 KStG

1Mit der Einführung des Anrechnungsverfahrens durch das KStG 1977 v. wurden auch die Vorschriften über die Einkommensermittlung neu gestaltet. § 8 KStG, dessen Vorläufer bis zum KStG 1920 zurückreichen, ist trotz zahlreicher Änderungen in seiner Grundstruktur bis heute erhalten geblieben.

Erst durch das StBereinG 1985 v. erfuhr § 8 KStG seine erste Änderung. Der Gesetzgeber ersetzte in Abs. 3 durch das Wort „Genussrechte“ den bisher geltenden Begriff „Genussscheine“ und erweiterte damit die Regelung ab dem VZ 1985 (§ 54 Abs. 9 KStG a. F.) auf unverbriefte Rechte.

Das StRefG 1990 v. fügte Abs. 4 zur Vermeidung einer wirtschaftlichen Übertragung von Verlusten durch sog. Mantelkauf ein. Die Neuregelung verlangte nunmehr als Voraussetzung für den Verlustausgleich und -abzug die wirtschaftlic...

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