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BFH Urteil v. - XI B 69/92 BStBl 1993 II S. 263

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3AO 1977 § 122 Abs. 1AO 1977 § 124 Abs. 1 Satz 2AO 1977 § 184 Abs. 3AO 1977 § 366 Satz 1GewStG § 14GewStR 1984, 1990 Abschn. 5 Abs. 2 Satz 2Bay. KAG Art. 21

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die Gemeinde ohne landesrechtliche Ermächtigung den Gewerbesteuermeßbescheid des FA bekanntgeben darf; eine fehlerhafte Bekanntgabe wird aber durch fehlerfreie Zustellung der Einspruchsentscheidung geheilt

Leitsatz

Es ist bei summarischer Prüfung der Erfolgsaussichten zwar ernstlich zweifelhaft, ob ein Gewerbesteuermeßbescheid des FA ohne landesgesetzliche Ermächtigung auch durch die Gemeinde, der die Festsetzung des Gewerbesteuerbescheides obliegt, bekanntgegeben werden darf. Eine fehlerhafte Bekanntgabe des Gewerbesteuermeßbescheides wäre aber jedenfalls dann geheilt, wenn die Einspruchsentscheidung fehlerfrei zugestellt worden ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 263
BFH/NV 1993 S. 17 Nr. 4
RAAAA-94402

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