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BFH 18.07.2023 IX R 17/22, StuB 22/2023 S. 919

Keine Änderung eines Steuerbescheids nach § 173a AO bei fehlerhaftem Datenimport ins ELSTER-Portal

(1) Ein „Verklicken“ beim Import von steuerlichen Daten in das ELSTER-Portal ist kein nach § 173a AO korrigierbarer Schreibfehler. (2) § 173a AO ist nicht bei sonstigen offenbaren Unrichtigkeiten, die dem Stpfl. bei der Erstellung seiner Steuererklärung unterlaufen sind, anwendbar (Bestätigung der Senatsentscheidung vom - IX B 57/21, NWB DAAAI-63098; Bezug: § 122 Abs. 2 Nr. 1, § 129, § 173 Abs. 1 Nr. 2, § 173a, § 174 Abs. 1 AO; § 133 BGB).

Praxishinweise

(1) Im August 2019 übermittelten die Kläger ihre Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 2018 über das Portal „ELSTER Formular“ der Finanzverwaltung. Sie erklärten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen sowie Vermietung und Verpachtung. Das von den Klägern beim Datentransfer gewählte sog. komprimierte Verfahren erf...