Einkommensteuergesetz Kommentar
9. Aufl. 2024
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§ 119 Steuerpflicht
A. Allgemeine Erläuterungen
1Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Das Gesetz legt in § 119 EStG die Steuerpflicht der Energiepreispauschale fest. Hiernach ist der Bruttobetrag von 300 € der Einkommensteuer zu unterwerfen. Im Übrigen erfolgt ein Lohnsteuerabzug auf die Energiepreispauschale, wenn diese über den Arbeitgeber ausgezahlt wird. Fraglich ist, ob eine Besteuerung der Energiepreispauschale gerechtfertigt ist, da die Anspruchsberechtigten kein Markteinkommen erzielen, sondern letztlich eine Transferzahlung des Staates erhalten. Vor diesem Hintergrund erscheint es systematisch verfehlt, die Energiepreispauschale einer Einkunftsart zuzuordnen. Ökonomisch soll mit der Steuerpflicht ein Abschmelzen der Energiepreispauschale für Anspruchsberechtigte mit höheren Einkommen erreicht werden. Dies allerdings hätte systematisch sauber direkt erfolgen sollen und nicht indirekt über eine Form der Besteuerung. Insofern wird auf die Vorbemerkungen zu § 112 EStG hingewiesen.
2Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: Es wird auf die Ausführungen zu § 112 EStG (KKB/Hechtner, § 112 EStG) und der Einführung einer Energiepreispauschale verwiesen. § 119 EStG wurde mit de...