Einkommensteuergesetz Kommentar
9. Aufl. 2024
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§ 117 Auszahlung an Arbeitnehmer
A. Allgemeine Erläuterungen
1Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Das Gesetz legt in § 117 EStG das Auszahlungsverfahren über den Arbeitgeber fest. Für Arbeitnehmer soll dies der typische Fall sein, so dass die Energiepreispauschale direkt über den Arbeitgeber ausgezahlt wird und damit im Idealfall auf ein eigenständiges Festsetzungsverfahren verzichtet werden kann.
2Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: Es wird auf die Ausführungen zu § 112 EStG (KKB/Hechtner, § 112 EStG) und der Einführung einer Energiepreispauschale verwiesen. § 117 EStG wurde mit dem Steuerentlastungsgesetz vom erstmalig in das EStG aufgenommen.
3Verhältnis zu anderen Vorschriften: § 117 EStG regelt das Verfahren über die Auszahlung der Energiepreispauschale durch den Arbeitgeber für Arbeitnehmer. Korrespondierend hierzu existiert noch die Auszahlung über eine Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlung nach § 118 EStG sowie letztendlich die Anrechnung auf die Einkommensteuer nach Festsetzung der Energiepreispauschale.
4 Anwendungszeitpunkt und Inkrafttreten: Nach Art. 4 Abs. 2 Steuerentlastungsgesetz 2022 sind die Regelungen zur Energiepreispauschale mit Wirkung vom i...