Einkommensteuergesetz Kommentar
9. Aufl. 2024
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§ 115 Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung
A. Allgemeine Erläuterungen
1Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Das Gesetz legt in § 115 EStG das Festsetzungsverfahren für die Energiepreispauschale fest und bestimmt somit Verwaltungsverfahren und Verwaltungsakt zur Ermittlung und rechtskräftigen Bestimmung der Energiepreispauschale.
2Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: Es wird auf die Ausführungen zu § 112 EStG (KKB/Hechtner, § 112 EStG) und der Einführung einer Energiepreispauschale verwiesen. § 115 EStG wurde mit dem Steuerentlastungsgesetz vom erstmalig in das EStG aufgenommen.
3Verhältnis zu anderen Vorschriften: § 115 EStG statuiert neben weiteren Regelungen die Energiepreispauschale insgesamt und steht damit im Zusammenhang mit dem gesamten Regelungsgehalt der Energiepreispauschale nach den §§ 112 bis 122 EStG. Weiterhin ergibt sich eine Wechselwirkung zwischen Festsetzung der Energiepreispauschale und direkter Auszahlung dieser über den Arbeitgeber.
4Anwendungszeitpunkt und Inkrafttreten: Nach Art. 4 Abs. 2 Steuerentlastungsgesetz 2022 sind die Regelungen zur Energiepreispauschale mit Wirkung vom in Kraft getreten. Die Gewährung der Energiepreispauschale erfolgt einmalig...