Einkommensteuergesetz Kommentar
9. Aufl. 2024
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§ 111 Vorläufiger Verlustrücktrag für 2020 und 2021
BStBl 2020 I 496, zur pauschalierten Herabsetzung bereits geleisteter Vorauszahlungen für 2019 (Vorläufer der Vorschrift).
Bergan/Horlemann, Corona-Pandemie und Verlustabzug, DStR 2020, 1401; Hechtner, Neuregelungen zur Anpassung der Vorauszahlungen 2019 und zum Verlustrücktrag aus 2020, NWB 2020, 2374; Morawitz, Herabsetzung der Vorauszahlungen 2019 mittels pauschalierten Verlustrücktrags zur Stärkung der Liquidität in Zeiten der Corona-Pandemie, DStR 2020, 914 (zum ; Schiffers, Corona-Pandemie: Erleichterungen beim Verlustrücktrag aus 2020, DStZ 2020, 600; Weiss, Steuerliche Verlustbehandlung nach dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz, DB 2020, 1531; Dellner, Veranlagte Verluste 2020 und ihre Auswirkung auf den Veranlagungszeitraum 2019, NWB 2021, 925; Schiffers, Geänderte steuerliche Rahmenbedingungen: Drittes Corona-Steuerhilfegesetz und Nutzungsdauer von Computerhardware und bestimmter Software, DStZ 2021, 280; Lentz, Anpassung von Vorauszahlungen und vorläufiger Verlustrücktrag gem. §§ 110 , 111 EStG nach dem 3. CoronaStHG (§§ 110,111 EStG), FR 2021, 739.