Einkommensteuergesetz Kommentar
9. Aufl. 2024
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§ 107 Anwendung der Abgabenordnung
1 Zur Entstehung und Entwicklung der Vorschrift, dem Anwendungszeitpunkt und dem Inkrafttreten wird auf die Ausführungen zu § 101 EStG (KKB/Hechtner, § 101 EStG) verwiesen. § 107 EStG wurde zusammen mit weiteren Normen für das System der Mobilitätsprämie (§§ 101 bis 109 EStG) mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht v. mit Wirkung für die VZ 2021 bis 2026 eingeführt.
2Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Die Norm regelt, welche verfahrensrechtlichen Vorschriften der Abgabenordnung bei der Anwendung und Umsetzung der Mobilitätsprämie anzuwenden sind. Nach der Neufassung des § 105 EStG bleibt allerdings das Verhältnis beider Normen unklar. So regelt bereits § 105 Abs. 1 Satz 4 EStG, dass die Mobilitätsprämie als Steuervergütung anzusehen ist, obgleich hier von „insoweit“ gesprochen wird.
3Die Mobilitätsprämie stellt eine eigenständige Subvention dar und ist damit nicht Teil der Einkommensteuer. Diese Sichtweise wird auch nicht durch eine enge Verzahnung mit dem administrativen Prozess der Einkommensteuerveranlagung verändert. Prämie und Zulagen fallen nicht von selbst in den Anwendungsbereich der AO. Hierzu bedarf es einer beso...