Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml, Franz Jürgen Marx, Frank Hechtner, Stephan Geserich

Einkommensteuergesetz Kommentar

9. Aufl. 2024

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Kanzler, Kraft, Bäuml, u.a. - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 13b Gemeinschaftliche Tierhaltung

Renate Vogt (September 2024)
Literatur:

Happe, Die wichtigsten Änderungen des „JStG 2019“ für Unternehmen – Bundesrat billigt Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, .

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift

1Zweck des § 13b EStG ist es, die bäuerliche Veredelungswirtschaft durch landwirtschaftliche Tierhaltungsgemeinschaften zu fördern, indem Zusammenschlüsse von Landwirten zur gemeinschaftlichen Tierhaltung unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Gewerbebetriebe, sondern als Betriebe der Land- und Forstwirtschaft behandelt werden.

II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift

2Durch das Bewertungsänderungsgesetz 1971 v. wurde mit § 51a BewG erstmals eine steuerrechtliche Regelung zur gemeinschaftlichen Tierhaltung geschaffen. In den folgenden Jahrzehnten wurde die Regelung nur geringfügig geändert.

3Durch das Grundsteuer-Reformgesetz v. wurde § 51a BewG mit Ablauf des aufgehoben. Der Gesetzesentwurf enthielt hierzu keine nähere Begründung.

4Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung...

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