Einkommensteuergesetz Kommentar
9. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 6e Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten
BStBl 2003 I 406 („Medienerlass“); BStBl 2003 I 546 („Bauherren- und Fonds-Erlass“).
Hörster, Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität – Teil 2: Änderungen des Einkommensteuergesetzes, ; Korn/Strahl, Steuerliche Hinweise und Dispositionen zum Jahresende 2019 – Teil 2: Anhängige Steuergesetzgebungsverfahren im Jahr 2019 – Orientierungen, Planungen und Gestaltungen, NWB 2019, 3542; Levedag, BMF: Ertragsteuerliche Regelungen im Referentenentwurf eines JStG 2019, GmbHR 2019, R 181; Ronig, Kapitaleinkünfte – Aktuelles zum Jahreswechsel 2019/2020, ; Haselmann/Cropp/Hundrieser, Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Anwendung des § 6e EStG, DStR 2020, 2580; Prinz, Fondsetablierungskosten im „Verfassungsstreit“, DB 2020, 2720; Rüsch, Zweifelsfragen bei der Umqualifizierung von BA/WK in AK durch die Neuregelung von § 6e EStG für „Fondsetablierungskosten“, DStR 2020, 1172.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1Durch die gesetzliche Neuregelung des § 6e Abs. 1 EStG wird festgelegt, dass sog. „Fondsetablierungskosten“, die vom Anleger im Rahme...