Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml, Franz Jürgen Marx, Frank Hechtner, Stephan Geserich

Einkommensteuergesetz Kommentar

9. Aufl. 2024

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Kanzler, Kraft, Bäuml, u.a. - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 86 Mindesteigenbeitrag

Falco Hänsch, Jens Wessels (August 2024)
Hinweis:

BStBl 2023 I 1726. .

1 Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Um eine ungekürzte Altersvorlagezulage zu erhalten, muss der Zulageberechtigte einen Mindesteigenbetrag zu seinem begünstigten Vertrag leisten. Der Grund für diese Regelung besteht darin, dass der Gesetzgeber durch die Altersvorsorgezulage die private Altersvorsorge fördern, aber keine staatlich finanzierte Rente einführen wollte. Die Sparleistung setzt sich daher aus den Eigenbeiträgen des Zulageberechtigten und der Zulage zusammen. Beteiligt sich der Zulageberechtigte nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang, wird ihm die Zulage entsprechend gekürzt.

2Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: Mit AltEinkG v. wurde in § 86 Abs. 1 Satz 4 EStG für Zulagezeiträume ab 2005 ein einheitlicher Sockelbetrag...

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