Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml, Franz Jürgen Marx, Frank Hechtner, Stephan Geserich

Einkommensteuergesetz Kommentar

9. Aufl. 2024

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Kanzler, Kraft, Bäuml, u.a. - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 41c Änderung des Lohnsteuerabzugs

Hans-Ulrich Dietz (Juni 2024)
Hinweis:

R 41c.1 bis 41c.3 LStR; H 41c.1 bis 41c.3 LStH. BStBl 2017 I 473; BStBl 2022 I 997.

A. Allgemeine Erläuterungen

1 Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Mit dieser Norm soll – bezogen auf den jeweiligen Veranlagungszeitraum – eine materiell korrekte Besteuerung des Arbeitslohns durch den Arbeitgeber sichergestellt werden. Auch dienen die in § 41c Abs. 4 EStG geregelten Anzeigepflichten dazu, Haftungsrisiken für Arbeitgeber größtenteils zu vermeiden.

2 Geltungsbereich: Diese Norm gilt sowohl für unbeschränkt als auch beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer. Bei Letztgenannten ist eine Änderung des Lohnsteuerabzugs nach Ablauf des Kalenderjahres nur dann zulässig, wenn der Arbeitgeber Lohnsteuer nachfordert. Eine Änderung zugunsten des beschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmers darf nach A...

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