Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml, Franz Jürgen Marx, Frank Hechtner, Stephan Geserich

Einkommensteuergesetz Kommentar

9. Aufl. 2024

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Kanzler, Kraft, Bäuml, u.a. - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 38 Erhebung der Lohnsteuer

Daniela Karbe-Geßler (Januar 2024)
Hinweis:

38.1, R 38.2, R 38.3, R 38.4, R 38.5 LStR; BStBl 2004 I 173, Tz. III 1.

A. Allgemeine Erläuterungen

1 Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Vom Arbeitslohn wird die Steuer an der Quelle durch direkten Abzug vom Arbeitslohn erhoben. Die LSt ist keine eigene Steuerart, sondern nur eine besondere Art der Erhebung durch Vorauszahlung. Dadurch wird die ESt-Schuld auf die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nicht erst nach Ablauf des Kj. getilgt, sondern im laufenden Kj. Die Anrechnung der LSt erfolgt im Rahmen der ESt-Veranlagung nach § 46 EStG. Erfolgt keine Veranlagung ist die ESt auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit der Zahlung der LSt abgegolten. Die LSt ist nach der USt die einnahmestärkste Steuer. § 38 EStG regelt, den Abzug der LSt an der Quelle und die Einbeh...

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