Einkommensteuergesetz Kommentar
9. Aufl. 2024
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§ 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen
Selig-Kraft, Auslagerung von Gesellschafter-Geschäftsführer-Pensionszusagen auf Unterstützungskassen erschwert, StuB 2017, 63.
Doetsch, Betriebliche Altersversorgung, Praxisfragen, Grundlagen, NWB QAAAE-52794.
A. Allgemeine Erläuterungen
1§ 4d EStG wurde geschaffen, um die steuerlich anerkannten Zuwendungsmöglichkeiten an Unterstützungskassen sowohl dem Grunde, als auch der Höhe nach zu begrenzen. Die Vorschrift ist, wie die Regelungen der §§ 4b, 4c und 4e EStG lex specialis zum generell unbegrenzten Betriebsausgabenabzug nach § 4 Abs. 4 EStG.
Da sich Unterstützungskassen entweder im Kapitaldeckungsverfahren durch Zuwendungen ab Rentenbeginn oder im Anwartschaftsdeckungsverfahren über die laufende Besparung einer Rückdeckungsversicherung finanzieren können, hat der Gesetzgeber hierfür unterschiedliche steuerliche Regelungen vorgesehen. Während die Unterstützungskasse vorwiegend ein Durchführungsweg für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung i. S. des § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG ist, kann sie aber auch andere Leistungen (z. B. Notfallleistungen bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit) erbringen.
2–5(Einstweilen frei)
B. Systematische Kommentierung
6§ 4d EStG wurde...