Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Abwärme einer Biogasanlage als unentgeltliche Zuwendung (FG)
Liefert der Unternehmer mit einer von ihm hergestellten Biogasanlage vorsteuerabzugsberechtigt Strom gegen Entgelt, während er die mit der Anlage erzeugte Wärme unentgeltlich auf andere Personen überträgt, handelt es sich bei der Wärmelieferung um eine Zuwendung i. S. von § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG und § 3 Abs. 1b Satz 2 UStG (; Revision zugelassen).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten über die umsatzsteuerpflichtige Behandlung der Nutzung von Abwärme aus dem Betrieb eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) für das unentgeltliche Trocknen von Holzhackschnitzeln für einen Dritten.
Das FG Meckleckburg-Vorpommern führte hierzu u.a. aus:
Liefert der Unternehmer mit einer von ihm hergestellten Biogasanlage vorsteuerabzugsberechtigt Strom gegen E...