Fallsammlung Einkommensteuer
26. Aufl. 2023
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Kapitel 6: Familienleistungsausgleich, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§§ 24b, 31, 32, 62–78 EStG)
Vorbemerkungen
Einem Elternteil steht gem. § 32 Abs. 6 EStG für jedes zu berücksichtigende Kind ein Freibetrag
für das sächliche Existenzminimum ab dem VZ 2023 i. H. von 3.012 € (Kinderfreibetrag) und
für den üblicherweise anfallenden Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf i. H. von 1.464 € (Betreuungsfreibetrag) im Kalenderjahr zu.
Für den VZ 2021 und 2022 beträgt das Kindergeld
für das erste und zweite Kind jeweils 219 €,
für das dritte Kind 225 € und
für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 €.
Darüber hinaus wird für jedes Kind, für das für den Monat Mai 2021 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, für den Monat Mai 2021 ein Einmalbetrag i. H. von 150 € gezahlt. Ein Anspruch i. H. des Einmalbetrags von 150 € für das Kalenderjahr 2021 besteht auch für ein Kind, für das nicht für den Monat Mai 2021, jedoch für mindestens einen anderen Kalendermonat im Kalenderjahr 2021 ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Der Einmalbetrag nach Satz 2 und 3 wird als Kindergeld i. R. d. Vergleichsberechnung nach § 31 Satz 4 berücksichtigt.
Ab dem VZ 2023 beträgt das Kindergeld monatlich für jedes Kind (einheitlic...