BBK Nr. 21 vom Seite 945

Bargeldintensive Betriebe: Änderungen ab 1.1.2024

Beate A. Blechschmidt | Verantw. Redakteurin | bbk-redaktion@nwb.de

Bekanntermaßen müssen seit fast einem Jahr – genauer gesagt seit dem – sämtliche elektronischen Aufzeichnungssysteme (eAS) mit Kassenfunktion mit einer vom BSI zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein. Dieser Kreis wird zum um EU-Taxameter und Wegstreckenzähler erweitert. Grund dafür sind die durch Artikel 2 der Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung v.  neu aufgenommenen Vorschriften. Die Änderung der Kassensicherungsverordnung und der neue AEAO zu § 146a nehmen dabei starken Einfluss auf die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten von bargeldintensiven Betrieben. Patrick Krullmann und Tobias Teutemacher fassen die wesentlichen Änderungen zusammen und stellen ausführlich dar, wo Mandanten noch informiert werden müssen.

Die gravierendsten Änderungen betreffen die Taxi- und Mietwagenbranche. Zukünftig stellen Taxameter und Wegstreckenzähler elektronische Aufzeichnungssysteme i. S. des § 146a AO dar, die durch eine vom BSI zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen sind. Hier hat der Gesetzgeber das eingehalten, was er bereits bei Verkündung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen angekündigt hat. Es bleibt jetzt abzuwarten, wie sich die Umsetzung in der Praxis auswirkt, so Patrick Krullmann und Tobias Teutemacher. Als 2013/2014 die Fiskaltaxameter in Hamburg eingeführt wurden, stiegen die Umsätze der Taxibranche um ca. 20 %.

Übrigens: Ganz aktuell hat jetzt das zu EU-Taxametern und Wegstreckenzählern ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung Stellung genommen. Laut diesem Schreiben wird es nunmehr nicht beanstandet, wenn EU-Taxameter und Wegstreckenzähler längstens bis zum noch nicht über eine zTSE verfügen. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass die Belegausgabepflicht gemäß § 146a Abs. 2 AO von der Nichtbeanstandungsregelung nicht eingeschlossen ist – sie besteht also unverändert fort. Lesen Sie mehr dazu im Beitrag .

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
BBK 2023 Seite 945
GAAAJ-51044