StuB Nr. 20 vom Seite 1

Nachträgliche Herstellungskosten …

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... im Allgemeinen und im Zusammenhang mit bestehenden Gebäuden

Die Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und (nachträglichen) Herstellungskosten beschäftigt seit jeher die Bilanzierungspraxis, die Finanzverwaltung und auch die Rechtsprechung. Besonders häufig ergeben sich in diesem Zusammenhang Fragestellungen bei baulichen Maßnahmen an bereits bestehenden Gebäuden. In dem Beitrag von Roos wird die Behandlung nachträglicher Herstellungskosten im handelsrechtlichen Jahresabschluss dargestellt, wobei auch auf das jüngst hierzu ergangene Urteil des eingegangen wird.

Maßgeblichkeit des Steuerbilanzgewinns beim Investitionsabzugsbetrag

Gerade bei der Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen stellt der Investitionsabzugsbetrag ein in der Praxis wichtiges und weit verbreitetes steuerliches Gestaltungsinstrument dar. Eine Entscheidung des FG Baden-Württemberg behandelt die inhaltliche Auslegung der Gewinngrenze i. H. von 200.000 €, bei deren Einhaltung die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG möglich ist. Der wesentliche Streitpunkt zwischen Klägerin und beklagtem FA bestand darin, ob die Gewinngrenze außerbilanzielle Zurechnungen und Abrechnungen umfasst oder allein auf den (steuer-)bilanziellen Gewinn abstellt. Durch das finanzgerichtliche Urteil erfolgt eine erstinstanzliche Klarstellung dahingehend, dass vergleichbar § 4 Abs. 4a EStG ausschließlich der bilanzielle Gewinn zugrunde zu legen ist. Riepolt stellt das Urteil und seine Konsequenzen dar.

Gewinnerzielungsabsicht und Gestaltungsmissbrauch bei Verlusten nach § 17 EStG

Mit hat der BFH ein in der Praxis angewandtes Gestaltungsmodell anerkannt, bei dem gezielt ein Verlust i. S. von § 17 EStG durch die Veräußerung eines GmbH-Geschäftsanteils herbeigeführt wurde, dessen Anschaffungskosten aufgrund eines zuvor im Rahmen einer Kapitalerhöhung gezahlten Aufgelds (sog. Überpari-Emission) seinen Verkehrswert überstiegen. Der BFH hat sich in diesen Zusammenhang mit der Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht und mit der Frage des Gestaltungsmissbrauchs nach § 42 AO auseinandergesetzt. Ott erörtert die Entscheidung und seine Folgen für Praxis.

Zum Umfang des Vorsteuerabzugs einer geschäftsleitenden Holding

Nach aktuellen Entscheidungen des EuGH und des BFH besteht kein Anspruch auf Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen einer Führungsholding, die diese für Sach- und Bareinlagen in ihre Tochtergesellschaften verwendet. Praktische Bedeutung hat dies vor allem dann, wenn die Tochtergesellschaften steuerfreie Umsätze erbringen, also im Bau-, Gesundheits-, Banken- und Versicherungssektor. Tiede stellt die Entscheidungen vor.

Bleiben Sie zuversichtlich!

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 20/2023 Seite 1
UAAAJ-50397