Keine AfA auf Güterfernverkehrsgenehmigung; keine Teilwertabschreibung zum
Leitsatz
1. Die Erhöhung der Zahl der Güterfernverkehrsgenehmigungen für den grenzüberschreitenden Verkehr durch die VO Nr. 1841/88 macht die in der Bundesrepublik für den Binnenverkehr erteilten Güterfernverkehrsgenehmigungen nicht zu abnutzbaren Wirtschaftsgütern.
2. Die Erteilung von sog. Kabotage-Genehmigungen aufgrund der VO Nr. 4059/89 vermag eine Teilwertabschreibung auf vorhandene Güterfernverkehrsgenehmigungen für den Binnenverkehr zum noch nicht zu rechtfertigen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 529 BFH/NV 1992 S. 35 Nr. 6 WAAAA-94114
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