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BFH Urteil v. - VI R 122/89 BStBl 1992 II S. 441

Gesetze: EStG § 39bEStG § 42d Abs. 3 Satz 4

Übernimmt ein ausländischer, nicht zum Lohnsteuerabzug verpflichteter Arbeitgeber die auf den Lohn seines im Inland beschäftigten unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmers entfallende Einkommensteuer, so ist der ausgezahlte Lohn bei der Einkommensteuer-Veranlagung nicht auf einen Bruttolohn hochzurechnen

Leitsatz

Erklärt sich ein ausländischer, nicht zum Lohnsteuerabzug verpflichteter Arbeitgeber gegenüber seinem im Geltungsbereich des EStG beschäftigten unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer bereit, die auf den Lohn entfallende Einkommensteuer zu übernehmen, so rechtfertigt diese Verpflichtung allein noch nicht, den ausgezahlten Lohn bei der Einkommensteuer-Veranlagung des Arbeitnehmers auf einen Bruttobetrag hochzurechnen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 441
BFH/NV 1992 S. 34 Nr. 6
OAAAA-94079

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