Wer weiß schon, was die Zukunft bringt ...
... auf jeden Fall Veränderung
Denn nichts im Leben bleibt, wie es ist – und das ist grundsätzlich auch gut so. Schließlich sind Veränderungen der Motor des Fortschritts. Ein großer Treiber für den digitalen Fortschritt in Deutschland war der Ausbruch der Corona-Pandemie. Rasend schnell hat damit das digitale Leben an Fahrt aufgenommen, besonders in der Arbeitswelt. Vor allem das mobile Arbeiten und Homeoffice sind – dort, wo es möglich ist – inzwischen zum „neuen Normal“ geworden. Schnell darauf reagiert hat der Gesetzgeber, der mit dem Jahressteuergesetz 2022 die Abziehbarkeit der Aufwendungen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten insgesamt neu geregelt hat. Zu dieser, grundsätzlich für nach dem in der häuslichen Wohnung ausgeübte Tätigkeiten anzuwendenden Neuregelung hat jetzt auch das Bundesfinanzministerium in einem ausführlichen Schreiben Stellung genommen, das Grotherr auf einer detaillierten Analyse unterzieht.
Nicht in allen Rechtsbereichen schreitet die Digitalisierung so schnell voran. Das Erbrecht ist hierfür ein Beispiel. Der letzte Wille per SMS? Ein digitales Testament? Wäre das realistisch? Oder eher Zukunftsmusik? Diesen Fragen geht Nußmann auf nach.
Einer ungewissen Zukunft entgegen gehen zurzeit viele Kirchengemeinden in Deutschland. Allein der katholischen Kirche haben im letzten Jahr mehr als eine halbe Million Mitglieder den Rücken gekehrt. Bei der evangelischen Kirche sieht es mit 380.000 Kirchenaustritten nicht viel besser aus. Diese Veränderungen machen schon seit längerem die Zusammenlegung von Kirchengemeinden notwendig. Dass solche Zusammenlegungen auch bedeutende (grunderwerb-)steuerliche Konsequenzen haben können, zeigt sich im BFH-Urteil II R 24/21, das Morawitz auf kommentiert. Sich hier auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht zu berufen, hilft nicht weiter, denn die Regelungen des materiellen Steuerrechts gehören – so der Bundesfinanzhof – zu dem für alle geltenden Recht, das daher auch die Kirchen als juristische Personen des öffentlichen Rechts zu beachten haben.
Die Zukunft schon im Titel trägt das Zukunftsfinanzierungsgesetz, dessen Entwurf Jähne/Grupe auf vorstellen. Ziel der darin enthaltenen Regelungen ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Finanzstandorts zu stärken und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Start-up-Unternehmen, Wachstumsunternehmen sowie kleine und mittelständische Unternehmen voranzutreiben. Kapitalzugang und -ausstattung sollen verbessert und dafür Bestimmungen im Finanzmarkt-, Gesellschafts- und Steuerrecht ergänzt werden. Um dies zu erreichen, sieht der sich noch in der parlamentarischen Beratung befindliche Entwurf diverse Maßnahmen vor.
Beste Grüße
Reinhild Foitzik
Fundstelle(n):
NWB 2023 Seite 2713
NWB CAAAJ-49746