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Einkommensteuer | Keine Kürzung von außergewöhnlichen Belastungen aufgrund einer steuerpflichtigen Ersatzleistung
Einkommensteuerpflichtige Ersatzleistungen führen nicht zu einer Kürzung der nach § 33 EStG abzugsfähigen Aufwendungen (Bezug: § 33 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 EStG; § 23 Abs. 3 TV-L).
Die Klägerin erhielt im Streitjahr (2017) aufgrund des Ablebens ihrer Mutter – auch ohne ihre Erbin geworden zu sein – gem. § 23 Abs. 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder ein Sterbegeld i. H. von brutto 6.550,20 €. Dieses Sterbegeld führte für die Klägerin zu steuerpflichtigen Einkünften. Die als außergewöhnliche Belastungen geltend gemachten Beerdigungskosten ließ S. 795das FA wegen einer Anrechnung des diese Kosten übersteigenden Sterbegelds nicht mehr zum Abzug als außergewöhnliche Belastung zu. Das war nach Wertung der Vorinstanz und auch des BFH nicht korrekt. Es entspreche ständiger Rechtsprec...BStBl 2018 II S. 469