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Anwendung des Halbabzugsverbots im Fall der Korrektur eines fehlerhaften Bilanzansatzes
Wird der Bilanzansatz einer (nicht einnahmelosen) Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft im Jahr 2004 erfolgswirksam korrigiert (Nachholung der Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG), liegt eine Betriebsvermögensminderung i. S. des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG vor. Dabei gilt das Halbabzugsverbot auch dann, wenn der Bilanzierungsfehler dem Stpfl. im Jahr 2001 – vor Geltung des Halbeinkünfteverfahrens – unterlaufen ist (Bezug: § 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG).
(1) Im Urteilsfall war streitig, ob das sog. Halbabzugsverbot (§ 3c Abs. 2 EStG in der in den Streitjahren 2004 und 2006 gültigen Fassung) auch dann zur Anwendung gelangt, wenn eine vor Einführung des Halbabzugsverbots zu Unrecht unterlassene Teilwertabschreibung auf eine Kapitalgesellschaftsbeteiligung nach den Grundsätzen des form...BStBl 2008 II S. 298BStBl 2010 II S. 607