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Verfahrensrecht | Energiepreispauschale kann beim Finanzgericht eingeklagt werden (FG)
Für Klagen betreffend die für 2022 auszuzahlende Energiepreispauschale sind die Finanzgerichte zuständig. Allerdings muss das Finanzamt und nicht der Arbeitgeber verklagt werden ( (PKH)).
Sachverhalt: Der Antragsteller hat seinen Arbeitgeber beim FG Münster auf Auszahlung der Energiepreispauschale in Höhe von 300 € verklagt und für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe beantragt.
Das Finanzgericht Münster hat diesen Antrag abgelehnt:
Für noch nicht ausgezahlte Energiepreispauschalen ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten und nicht der Arbeitsrechtsweg eröffnet. Obwohl der Antragsteller eine andere Person auf Zahlung verklagt hat, liegt eine abgabenrechtliche Streitigkeit vor, da für die Auszahlung der Energiepr...