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Online-Nachricht - Freitag, 05.01.2024

Lohnsteuer | Kein Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Auszahlung der EPP (FG)

Einer Klage eines Arbeitsnehmers gegen den Arbeitgeber auf Auszahlung der Energiepreispauschale (EPP) fehlt das Rechtsschutzinteresse, weil der Arbeitgeber nicht Schuldner der EPP ist. Solange die EPP noch nicht im Sinne des § 115 Abs. 2 EStG ausgezahlt worden ist, muss der Arbeitnehmer als Gläubiger der EPP- grundsätzlich gemäß § 115 Abs. 1 EStG gegenüber dem Finanzamt die Festsetzung durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung geltend machen (, rechtskräftig).

Sachverhalt: Die Klägerin begehrte die Verurteilung ihrer vormaligen Arbeitgeberin zur Zahlung der EPP in Höhe von 300 €.

Zwischen der Klägerin und ihrer vormaligen Arbeitgeberin bestand seit 1994 ein Arbeitsverhältnis. Die Klägerin war auch im Jahr 2022 bei der Beklagten als Verkäuf...

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