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BFH Urteil v. - IV R 122/90 BStBl 1992 II S. 342

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4EStG § 12 Nr. 3AO 1977 § 234

Zinsen für gestundete Einkommensteuer sind keine Betriebsausgaben

Leitsatz

Zinsen für die gestundete Einkommensteuer einer natürlichen Person können nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden; sie unterliegen dem Abzugsverbot des § 12 Nr. 3 EStG (Abgrenzung zu , BFHE 154, 552, BStBl II 1989, 116).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 342
BFH/NV 1992 S. 27 Nr. 5
MAAAA-94032

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