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Online-Nachricht - Donnerstag, 28.09.2023

Bilanzierung | Passive Rechnungsabgrenzung erhaltener Zahlungen bei zeitraumbezogenen Leistungen (BFH)

Eine Schätzung der "bestimmten Zeit" als Tatbestandsvoraussetzung für eine passive Rechnungsabgrenzung erhaltener Einnahmen ist zulässig, wenn sie auf "allgemeingültigen Maßstäben" beruht. Daran fehlt es, wenn die angewendeten Maßstäbe auf einer Gestaltungsentscheidung des Steuerpflichtigen beruhen, die geändert werden könnte (; veröffentlicht am ).

Hintergrund: Gem. § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG sind für eine periodengerechte Gewinnermittlung passive Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, soweit Einnahmen, die vor dem Abschlussstichtag erzielt wurden, einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Sachverhalt: Streitig ist, ob die Klägerin im Streitjahr 2008 erhaltene Projektentwicklungshonorare durch Bildung eines passiven Rech...

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