Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bilanzierung | Passive Rechnungsabgrenzung erhaltener Zahlungen bei zeitraumbezogenen Leistungen (BFH)
Eine Schätzung der "bestimmten
Zeit" als Tatbestandsvoraussetzung für eine passive Rechnungsabgrenzung
erhaltener Einnahmen ist zulässig, wenn sie auf "allgemeingültigen Maßstäben"
beruht. Daran fehlt es, wenn die angewendeten Maßstäbe auf einer
Gestaltungsentscheidung des Steuerpflichtigen beruhen, die geändert werden
könnte (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Gem. § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG sind für eine periodengerechte Gewinnermittlung passive Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, soweit Einnahmen, die vor dem Abschlussstichtag erzielt wurden, einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Sachverhalt: Streitig ist, ob die Klägerin im Streitjahr 2008 erhaltene Projektentwicklungshonorare durch Bildung eines passiven Rech...