Handbuch zur Kassenführung
4. Aufl. 2023
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X. Tax Compliance in der Kassenführung
1. Allgemeines
Die Buchführung und die elektronischen Aufzeichnungssysteme (eAS) müssen so verständlich beschrieben werden, dass sich ein sachverständiger Dritter in angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle, die mit dem jeweiligen Kassensystem aufgezeichnet wurden, verschaffen kann (§ 145 Abs. 1 AO).
Die Betriebsprüfung muss in der Lage sein, die formelle und sachliche Richtigkeit eines eAS in angemessener Zeit zu überprüfen. Damit ist zum einen die Prüfbarkeit einzelner Geschäftsvorfälle (= Einzelprüfung) gemeint, zum anderen aber auch die Prüfbarkeit des gesamten Abrechnungssystems (= Verfahrens- oder Systemprüfung).
Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich, eine Verfahrensdokumentation aufzustellen.
Die Verfahrensdokumentation beschreibt den organisatorisch und technisch gewollten Prozess. Dazu gehören alle Informationen, die benötigt werden, um das Kassensystem zu verstehen und zu prüfen. Wie werden die eingegebenen Einzeldaten im System verarbeitet und gespeichert?
Es ist zwingend erforderlich, dass der Betriebsprüfung eine aussagekräftige, vollständige und verständliche Verfahrensdokumentation zur Verf...