Handbuch zur Kassenführung
4. Aufl. 2023
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IX. Kassendaten einfach selbst prüfen
1. Allgemeines
Die Kassendaten, also die nach DSFinV-K exportierten Kasseneinzeldaten und die in ein TAR-Archiv exportierten Daten der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (zTSE), können auch von Ihnen (Unternehmer bzw. Unternehmerin und/oder Steuerberater bzw. Steuerberaterin) selbst und nicht nur von der Finanzverwaltung eingesehen und geprüft werden. Gleiches gilt für die QR-Code-Prüfung eines ausgabepflichtigen Beleges.
Wir empfehlen Ihnen sogar, die Kassendaten regelmäßig einzusehen und zu prüfen. Denn nur so können Sie feststellen, ob überhaupt entsprechende Exportfunktionen vorhanden sind. Je nach Anbieter müssen entsprechende Module mit Exportfunktionalitäten zusätzlich erworben und eingerichtet werden. Enthalten die Exportergebnisse Daten? Können die exportierten Daten gelesen werden und entsprechen sie dem geforderten Format? Aufgrund der eindeutigen Transaktionsnummer und des fortlaufenden Signaturzählers lassen sich auch ohne spezielle Prüfsoftware Kasseneinzeldaten auf Lücken untersuchen.
Nichts wäre schlimmer, als wenn sich erst nach mehreren Jahren die Finanzverwaltung im Rahmen einer Nachschau oder einer Außenprüfung er...