Handbuch zur Kassenführung
4. Aufl. 2023
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V. Der Beleg bei Nutzung eines elektronischen Aufzeichnungssystems
1. Einführung
Die einfachste Art der Steuerverkürzung bei Nutzung eines elektronischen Aufzeichnungssystems (eAS) ist die Nichteingabe. Daher ist die gesetzlich normierte Belegausgabepflicht bei Nutzung eines eAS ein wichtiger Baustein des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen.
„Allein durch den Einsatz einer TSE kann die Manipulation von Kassensystemen nicht ausgeschlossen werden. Erst der ausgestellte Beleg ist der sofort sichtbare Nachweis dafür, dass ‚der erste Tastendruck‘ vorgenommen, die ‚Transaktion eröffnet‘ und schlussendlich korrekt erfasst wurde.“ (Quelle: Hessischer Landtag vom .)
Das Zusammenspiel von Belegausgabepflicht und Nutzung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (zTSE) bei Einsatz eines eAS mit Kassenfunktion ist als Teil eines Gesamtpaketes zu verstehen, um letztendlich nicht nur den „Steuerunehrlichen“ zu sanktionieren, sondern auch den „Steuerehrlichen“ zu schützen!
Derzeit ist immer wieder zu beobachten, dass einer Belegausgabepflicht oftmals nicht oder erst auf ausdrücklichen Kundenwunsch nachgekommen wird. Dies könnte zukünftig...