Handbuch zur Kassenführung
4. Aufl. 2023
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II. Gesetzliche Grundlagen
1. Allgemeine Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
1.1 Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach anderen Gesetzen
Durch § 140 AO werden alle außersteuerlichen Buchführungs- und Aufzeichnungsvorschriften, die auch für die Besteuerung von Bedeutung sind, für das Steuerrecht nutzbar gemacht. Außersteuerliche Buchführungspflichten ergeben sich insbesondere aus den handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 238 ff. HGB und aus den dort bezeichneten handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die GoBD nennen weitere Beispiele für außersteuerliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten, z. B. Apothekenbetriebsordnung, Eichordnung und Geldwäschegesetz.
Auch ausländische Rechtsnormen können eine Buchführungspflicht begründen.
Wesentliche handelsrechtliche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten, die Kaufleute, Handelsgesellschaften, Kapitalgesellschaften und Genossenschaften in Bezug auf die Kassenführung beachten müssen, können der folgenden Übersicht entnommen werden:
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▶ | Aufzeichnungspflichten im HGB | ▶ | § 238 Abs. 1 Satz 2 HGB Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens ve... |