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Umsatzsteuer / Verfahrensrecht | Vertrauensschutz bei rechtswidrigem Verwaltungshandeln (BFH)
Es besteht keine Änderungsbefugnis nach § 27 Abs. 19 UStG, wenn der Organträger einer Bauleistungen erbringenden Organgesellschaft keinen Anspruch der Organgesellschaft gegen den Leistungsempfänger abtreten kann, da über das Vermögen der Organgesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Klägerin war im Jahr 2012 (Streitjahr) Organträgerin einer GmbH. Die GmbH erbrachte gegenüber einer AG, einer Bauträgerin, im Streitjahr Bauleistungen ohne gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer, da die Vertragspartner von der Steuerschuldnerschaft der Bauträgerin gem. § 13b UStG ausgingen.
Über das Vermögen der GmbH wurde 2013 das Insolvenzverfahren eröffnet. In der Umsatzsteuerjahreserklärung 2012 ging die Kläger...