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Vertrauensschutz bei rechtswidrigem Verwaltungshandeln
Der BFH musste entscheiden, ob in einem älteren Bauträgerfall eine Steuerfestsetzung gegenüber dem leistenden Unternehmer erfolgen durfte, oder ob die Vertrauensschutzregelung des § 176 AO dem entgegensteht.
I. Leitsätze
Nimmt der Umsatzsteuerjahresbescheid den Regelungsgehalt vorheriger Voranmeldungsfestsetzungen in sich auf, ist für die Prüfung, zu welchem Zeitpunkt die in § 176 Abs. 2 AO genannte allgemeine Verwaltungsvorschrift als nicht mit dem geltenden Recht in Einklang stehend bezeichnet wurde, auf die jeweilige Voranmeldungsfestsetzung abzustellen.
Es besteht keine Änderungsbefugnis nach § 27 Abs. 19 UStG, wenn der Organträger einer Bauleistungen erbringenden Organgesellschaft keinen Anspruch der Organgesellschaft gegen den Leistungsempfänger abtreten kann, da über das Vermögen der Organgesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
II. Sachverhalt
Die Klägerin war im Streitjahr 2012 Organträgerin einer GmbH. Die GmbH erbrachte gegenüber einer AG, einer Bauträgerin, im Streitjahr Bauleistungen ohne gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer, da die Vertragspartner von der Steuerschuldnerschaft der Bauträgerin gem. § 13b UStG ausgingen. Die Organträgerin erfasste die an die Bauträgerin erbrachten Leistungen daher nicht in i...