StuB Nr. 18 vom Seite 1

Aspekte des Wachstumschancengesetzes …

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung ...

Das Wachstumschancengesetz ist derzeit in aller Munde, einerseits wegen seiner Inhalte und andererseits wegen seines Zustandekommens. Bekanntlich hat die Bundesfamilienministerin wegen des Streits um die sog. Kindergrundsicherung am 16.8. mit ihrem Veto den Kabinettsbeschluss zum Wachstumschancengesetz verhindert, aufhalten konnte Lisa Paus den Beschluss aber nicht, dieser wurde auf der Kabinettsklausur in Meseberg zwei Wochen später nachgeholt. Mit dem Gesetz soll die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland gestärkt, das Steuerrecht modernisiert und vereinfacht sowie die Steuerfairness verbessert werden (vgl. die Kurzmeldung auf S. 753 dieser Ausgabe). Der Gesetzentwurf sieht u. a. auch die Einführung eines verpflichtenden Systems für elektronische Abrechnungen zwischen Unternehmen vor. Zukünftig sollen nur noch strukturierte Datenformate als elektronische Rechnungen gelten. Prätzler geht in seinem auf diese geplanten Änderungen ein.

... sowie Klimaschutz-Investitionsprämie

Der Staat ist auch nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz verpflichtet. Das Wachstumschancengesetz sieht nun eine weitere Förderungsmaßnahme zur steuerlichen Förderung von Investitionen in den Klimaschutz vor. Ausweislich der Gesetzesbegründung ist es Ziel des Gesetzes, die Potenziale der Wirtschaft zur Erreichung der im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegten ambitionierten Klimaziele, die sich aus Investitionen zur Umsetzung des wirtschaftlich realisierbaren Energieeinsparpotenzials ergeben, auch mittels einer ergänzenden steuerlichen Förderung zu unterstützen. Lesen Sie dazu den Beitrag von Zawodsky in der Rubrik .

Mitarbeiterbeteiligungen durch das ZuFinG

Zum zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren sollen die steuerlichen Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen geändert werden. Nach einer ersten Reform durch das Fondsstandortgesetz im Jahr 2021 soll das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) die Beteiligungskultur in Deutschland nun deutlicher stärken. Damit sollen die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen auch im internationalen Vergleich wettbewerbsfähiger werden. Der Beitrag von Harz/Rösch/Neutzner/Thoß stellt die wesentlichen steuerrechtlichen Änderungen auf Grundlage des Regierungsentwurfs zum ZuFinG vor und ordnet sie für die Praxis ein.

Absetzung für Substanzverringerung bei Personengesellschaften

Die Absetzung für Substanzverringerung nach § 7 Abs. 6 EStG bemisst sich nach den Anschaffungskosten des Bodenschatzes oder Nutzungsrechts und setzt damit einen entgeltlichen Vorgang voraus. Bei Personengesellschaften ist damit die Frage nach der Relevanz der Kapitalkonten und deren Folgen für die Einordnung eines Vorgangs als Einlage oder Einbringung aufgeworfen. Kahle nimmt aktuelle BFH-Urteile zum Anlass, diese Fragen zu diskutieren.

Bleiben Sie zuversichtlich!

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 18/2023 Seite 1
CAAAJ-48291