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Dreiecksgeschäfte im Konzernabschluss
I. Sachverhalt
In den Konzernabschluss des Solarproduzenten MU wird TU einbezogen. In 01 werden Solarzellen (Herstellungskosten 200) von MU für 300 an das konzernextene Unternehmen E geliefert, das sie zu Solarmodulen verarbeitet und die Module für 360 an TU liefert. Bei Lieferung an E sind das am Liefervolumen der Zellen abgeleitete Volumen und der Preis der von E „zurück“ zu liefernden Module bereits fixiert. Zum Stichtag hat TU die Hälfte der Module zu einem Preis von 200 an den Handel abgesetzt. Einzelbilanziell entsteht ein Gewinn von 300 - 200 = 100 bei MU und von 200 - 180 = 20 bei TU, in Summe also 120. Die einzelbilanziellen Umsätze sind 300 und 200, in Summe also 500.
II. Fragestellungen
Ist der Konzernumsatz nur mit 200 (Lieferung Module an Handel) oder mit 500 auszuweisen?
Ist die noch nicht verkaufte Hälfte der Module mit 180 (Anschaffungskosten gegenüber E) oder nur mit 130 ( 1/2 HK MU + 1/2 Verarbeitungskosten E) zu bewerten?