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Umsatzsteuer | Keine Lieferung dezentral verbrauchten Stroms (BFH)
Die Zahlung eines sog.
KWK-Zuschlags für nicht eingespeisten, sondern dezentral verbrauchten Strom
gemäß
§ 4
Abs. 3a KWKG 2009 führt nicht zu einer Lieferung im Sinne
von
§ 3 Abs. 1
UStG. Der von einem Anlagenbetreiber erzeugte und
dezentral verbrauchte Strom wird daher weder an den Stromnetzbetreiber
geliefert noch an den Anlagenbetreiber zurückgeliefert (Bestätigung des
, zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehen, und
entgegen
Abschnitt 2.5
Abs. 17 Satz 2 bis 4 UStAE:
; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Streitig ist, ob im Streitjahr 2010 in einem Blockheizkraftwerk (BHKW) erzeugter und dezentral verbrauchter Strom umsatzsteuerrechtlich an den Betreiber des Stromnetzes für die allgemeine Versorgung (Stromnetzbetreiber) geliefert wird. Di...