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Nennkapitalrückzahlung ausländischer Gesellschaften
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 646Nennkapitalrückzahlungen gehen beim Anteilseigner regelmäßig mit der Erwartung einher, dass sie auf seiner Ebene steuerneutral sind. Durch das Jahressteuergesetz 2022 hat der Gesetzgeber maßgebliche Änderungen für grenzüberschreitende Nennkapitalrückzahlungen vorgenommen. Die seit dem geltenden steuerlichen Regelungen für Nennkapitalrückzahlungen ausländischer Gesellschaften an inländische Anteilseigner (sog. Outbound-Konstellation) bestätigen die Möglichkeit einer steuerfreien Nennkapitalrückzahlung. Für die Betroffenen bringt die Neuregelung jedoch einige Hürden mit sich.
I. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich des steuerlichen Einlagekontos
[i]Erweiterung des Anwendungsbereichs auf EWR- und DrittlandsgesellschaftenDenn der Anwendungsbereich des steuerlichen Einlagekontos umfasst bei ausländischen Gesellschaften nun auch die Nennkapitalrückzahlung und erstreckt sich auf sämtliche ausländischen Kapitalgesellschaften und Personenvereinigungen, die Leistungen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 9 EStG erbringen können. Die Vorschriften des steuerlichen Einlagekontos in § 27 Abs. 8 KStG gelten damit ab 2023 auch für EWR- und Drittlandsgesellschaften.
Die ausländische Gesellschaft hat fortan für Nennkapitalrückzahl...