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BFH Urteil v. - IV R 63/88 BStBl 1991 II S. 238

Gesetze: EStG §§ 4, 5FGO §§ 76, 155

Darlehensverbindlichkeit des Gesellschafters einer Personengesellschaft nicht deshalb Sonderbetriebsvermögen, weil die Darlehensmittel zunächst auf dem Kontokorrentkonto der Personengesellschaft eingehen

Leitsatz

Nimmt der Gesellschafter einer Personengesellschaft ein Darlehen auf und werden die Darlehensmittel für private Zwecke des Gesellschafters verwendet, so gehört die Darlehensverbindlichkeit nicht deshalb zum Betriebsvermögen, weil die Darlehensmittel vom Darlehensgeber auf ein Kontokorrentkonto der Personengesellschaft überführt und erst von dort ihrer privaten Verwendung zugeführt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 238
BFH/NV 1991 S. 22 Nr. 5
VAAAA-93553

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