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Arbeitshilfe Juli 2023

Verfassungsmäßige Zulässigkeit der rückwirkenden Anwendung von §§ 13a, 13b ErbStG?

Zulässigkeit der im ErbStAnpG 2016 angeordneten echten Rückwirkung:

Reicht es für die Zerstörung des Vertrauensschutzes des Steuerpflichtigen aus, wenn nur der Bundestag ein Gesetz beschließt aber in der Folge noch der Vermittlungsausschuss angerufen wird?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().